Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Überprüfung der Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere
Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Ausweispapiere noch gültig sind. Verlängerungen sind nicht mehr möglich.
Es müssen jeweils neue Ausweise/Pässe ausgestellt werden. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist notwendig. Die Bearbeitungsdauer liegt bei Personalausweisen ca. 2 – 3 Wochen und bei Reisepässen ca. 3 – 4 Wochen.
- Reisepässe/Personalausweise können nur mit einem biometrischen Passbild beantragt werden. Der Fingerabdruck ist verpflichtend.
- Kinder müssen (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Zur Ausstellung der Kinderreisepässe wird ebenfalls ein biometrisches Passbild benötigt.
Gültigkeitsdauer nur noch 1 Jahr (Ausstellung nur noch möglich bis zum 12. Lebensjahr), bis zum 12. Lebensjahr kann der Kinderreisepass, solange er noch gültig ist, auf ein weiteres Jahr verlängert werden. - Personalausweise können schon vor dem 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
- Gültigkeitsdauer von Pässen und Personalausweisen für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre; ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
Rückgabe bzw. Entwerten der alten Dokumente
Bei der Abholung des neuen Dokuments muss immer das alte Dokument abgegeben bzw. entwertet werden.
Bitte prüfen Sie zuhause, ob Sie nicht noch alte Dokumente haben. Bitte werfen Sie diese in unseren Briefkasten oder kommen Sie ins Einwohnermeldeamt und lassen Sie diese entwerten.