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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Umtauschfrist für Inhaber von grauen oder rosa Papierführerscheinen

Die Umtauschfrist für Inhaber von grauen oder rosa Papierführerscheinen ist nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers gestaffelt:

Der Führerschein kann über die Gemeindeverwaltung umgetauscht werden.

Mitzubringen sind:

  • 1 biometrisches Passbild
  • Führerschein
  • Personalausweis
  • Gebühr (5,); die restliche Gebühr wird vom Landratsamt erhoben

Auch die Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis kann über die Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Hier wird zusätzlich der Nachweis über die ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten oder Zeugnis benötigt; ggf. auch Nachweise Module