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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung derFriedhofsgebührensatzung(FGS)des Marktes Sulzbergvom 27.06.2018

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt der Markt Sulzberg folgende 1. Änderungssatzung.

§ 1 Änderung der Satzung

Die Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes Sulzberg vom 27.06.2018 wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 3 bis 7 erhält folgende neue Fassung:

(3) Die Gebühr für das Ausheben und Verfüllen eines Grabes bei einer Sargbestattung (inkl. Versenken des Sarges) beträgt

a)

bei Erwachsenen  — 833,00 €

b)

bei Kindern  — 559,30 €

(4)

Der Zuschlag für eine Tieferlegung bei Sargbestattungen beträgt  —  113,05 €

(5)

Die Gebühr für das Ausheben und Verfüllen einer Urnengrabstätte (inkl. Beisetzung der Urne) beträgt  — 154,70 €

(6)

Die Gebühr beträgt für die

a)

Ausgrabung und Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofs  — 249,90 €

b)

Ausgrabung und Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofs —  1.963,50 €

c)

Ausgrabung einer Urne  — 154,70 €

d)

Ausgrabung einer Leiche  — 1.130,50 €

(7) Graböffnung mit Entfernung eines alten Fundaments  — 916,30 €
§ 2 Inkrafttreten
(1) Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Sulzberg, 15.12.2022
(Siegel)
Gerhard Frey
1. Bürgermeister