Das Landratsamt Oberallgäu hat die von dem Marktgemeinderat des Marktes Sulzberg am 28.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossene 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Moosbach West" und im Bereich des Bebauungsplanes "Winkelhalde" mit Erlass vom 18.04.2023 Az: SG 21-Läu/FPlan auf Grund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Lageplan in der Fassung vom 12.08.2022 maßgebend.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht beim Markt Sulzberg (Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg), Zimmer 0.05, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Markt Sulzberg einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://sulzberg.de/buergerservice/bauen-umwelt/bauleitplanung und unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB eine beachtliche Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und/oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Der Änderungsbereich "Winkelhalde" befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Moosbach zwischen dem Ortsrand und der nördlich an der Kreisstraße "OA 11" gelegenen Feuerwehr.
Der Änderungsbereich "Moosbach West" befindet sich am westlichen Ortseingang von "Moosbach" direkt an der "Dorfstraße".