Wer am Wahltag während der Öffnungszeit sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, bei der Gemeindeverwaltung einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Hierzu bitte die Rückseite des zugesandten Wahlbenachrichtigungsbriefes ausfüllen, unterschreiben und die Unterlagen persönlich bei der Gemeine abholen oder diese sich zusenden lassen. Beauftragen Sie zur Abholung der Unterlagen eine andere Person, beachten Sie bitte, dass Sie auch die Vollmacht zur Abholung auf der Rückseite des Briefes unterschreiben.
Die Unterlagen können aber auch online unter www.sulzberg.de (Bürgerservice-Portal) oder per E-Mail (jedoch nicht telefonisch) beantragt werden.
Die Beantragung ist noch bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr möglich.