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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe der Bodenrichtwerte für unbebautes baureifes Land und für Flächen der Landwirtschaft (Grünland)  

Zum Stichtag 01.01.2024

Im Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch - BauGB (i. V. m. Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05. April 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBI. S. 246), hat der Gutachtachterausschuss für den Bereich des Landkreises Oberallgäu durchschnittliche Lagewerte für erschlossenes, unbebautes baureifes Land und für Flächen der Landwirtschaft - Grünland - (Bodenrichtwerte) zum

Stichtag 01.01.2024

ermittelt.

Eine Liste der Bodenrichtwerte und Lagepläne mit den Darstellungen der Bodenrichtwertzonen des Marktes Sulzberg liegen beim Markt Sulzberg, Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg, Zi. 0.04 in der Zeit vom

01.07.2024 – 02.08.2024

öffentlich aus und können während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich finden Sie die Unterlagen auf unserer Homepage unter https://sulzberg.de/gemeinde/aktuelles/detail/bekanntgabe-der-bodenrichtwerte-2024.

Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer-Nr. 2.22 (ehem. Sparkassengebäude), Tel. Nr. 08321/612-471, 612-473 oder 612-489.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können im Bodenrichtwertinformationssystem,,BORIS-Bayern" unter www.boris-bayern.de kostenpflichtig abgefragt werden.

Die Gebühren betragen für Einzelauskünfte 25,- € und für Dauerauskünfte 180,- €.

Die nächste Bodenrichtwertfestsetzung wird der Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2026 vornehmen.