Im Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch - BauGB (i. V. m. Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05. April 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBI. S. 246), hat der Gutachtachterausschuss für den Bereich des Landkreises Oberallgäu durchschnittliche Lagewerte für erschlossenes, unbebautes baureifes Land und für Flächen der Landwirtschaft - Grünland - (Bodenrichtwerte) zum
Stichtag 01.01.2026
ermittelt.
Eine Liste der Bodenrichtwerte und Lagepläne mit den Darstellungen der Bodenrichtwertzonen des Marktes Sulzberg liegen beim Markt Sulzberg, Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg, Zi. 0.04 in der Zeit vom
01.07.2026 – 03.08.2026
öffentlich aus und können während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich finden Sie die Unterlagen über folgenden auf unserer Homepage https://sulzberg.de/gemeinde/aktuelles/detail/bekanntgabe-der-bodenrichtwerte-2026 oder scannen Sie einfach den untenstehenden QR-Code.
Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer-Nr. 2.22 (ehem. Sparkassengebäude), Tel. Nr. 08321/612-3011.
Nach Veröffentlichung bei den Gemeinden können Auskünfte über die aktuellen Bodenrichtwerte gebührenfrei über bodenrichtwerte.bayern.de (BayernAtlas) abgerufen werden.
Die nächste Bodenrichtwertfestsetzung wird der Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2028 vornehmen.