Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Sulzberg folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 15.986.300 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 10.678.000 €
ab.
Eine Kreditaufnahme wird in Höhe von bis zu 1.021.300 € festgesetzt
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 300 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.700.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Das Landratsamt Oberallgäu als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 09.06.2026, Az: SG33-941.01/1-780140, festgestellt, dass der im Haushalt für das Jahr 2026 in §2 festgesetzte Gesamtbetrag an Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 1.021.300 € gemäß Art. 71 Abs. 2 GO genehmigt wird.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt nach Art. 65 Abs. 3/Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 Satz 1 BekV bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten in der Kämmerei (Zimmer 1.04) der Marktgemeinde Sulzberg öffentlich aus.
Des Weiteren kann in den Beteiligungsbericht des Marktes Sulzberg an der Gasthof Hirsch Sulzberg GmbH Einsicht genommen werden (Art. 94 Abs. 3 Satz 5 GO).