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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Markt Sulzberg beantragt im Rahmen der Einleitung von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen

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Ried in den Tobel West und Tobel Ost,

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Ottacker in den Lenfenberger Bach und

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Eizisried und Hofstetten sowie das Überwasser aus Hauskläranlagen, Teile der Gemeindeverbindungsstraße und einem Abschnitt der Staatsstraße 2520 in einen Vorfluter

die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund.

Das Vorhaben wird bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass

1.

die Pläne für die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis vom 15.07.2024 bis zum 16.08.2024 im Rathaus, Zimmer 0.05 während den gewöhnlichen Öffnungszeiten, zur öffentlichen Einsicht ausliegen,

2.

die Antragsunterlagen auch unter https://www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/oeffentliche-bekanntmachungen heruntergeladen werden können und

3.

jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Oberallgäu Einwendungen gegen den Plan erheben kann,

4.

bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,

5.

a.

die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

b.

ie Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.