Der Markt Sulzberg beantragt im Rahmen der Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Winkelhalde in einen Vorfluter zum Rottachspeicher die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser.
| Das Vorhaben wird bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass | |
| 1. | die Pläne für die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis vom 22.07.2024 bis zum 23.08.2024 im Rathaus, Zimmer 0.05 während den gewöhnlichen Öffnungszeiten, zur öffentlichen Einsicht ausliegen, |
| 2. | die Antragsunterlagen auch unter https://www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/oeffentliche-bekanntmachungen heruntergeladen werden können und |
| 3. | jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Oberallgäu Einwendungen gegen den Plan erheben kann, |
| 4. | bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können, |
| 5. | a. die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, |
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| b. die Zustellung der Entscheidung über die Eiwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. |