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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Seit Mai haben sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos geändert. Diese neue Regelung gilt für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Erwachsene und Kinder.

Sie können daher ihre Passbilder bei einem Fotografen oder Drogeriemärkten anfertigen lassen. Diese Fotografen müssen eine entsprechende Zertifizierung besitzen.

Das Passfoto wird dann direkt und sicher digital über ein E-Passfoto-System in eine Cloud an die Behörde übermittelt. Dazu erhalten Sie vom Fotografen einen QR-Code, den Sie dann zur Beantragung in der Behörde vorlegen.

Seit kurzem besteht aber auch die Möglichkeit, das Foto direkt im Bürgerbüro anfertigen zu lassen.

Diese Aufnahmen können aber nur für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden, d.h. sie können nicht ausgedruckt werden. Die Gebühr für eine Aufnahme beträgt 6,--€.

Für Passbilder von Säuglingen und Kleinkindern empfehlen wir dringend, einen zertifizierten Fotografen oder Drogeriemarkt aufzusuchen, denn erst wenn Kinder sitzen/stehen können und genau den Anweisungen der Fotostation (Point.ID) folgen können, ist derzeit die Aufnahme im Bürgerbüro möglich.

Passbilder in Papierform können leider nicht mehr verwendet werden.

Wir bitten die Neuerungen zu beachten und für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.