Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sulzberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.07.2026 den Entwurf zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im nördlichen Bereich des Ortsteils Ottacker mit Begründung jeweils in der Fassung vom 11.06.2026 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des Ortsteils Ottacker und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 9/1 (Teilfläche) sowie 9/2 (Teilfläche). Der Geltungsbereich erstreckt sich über derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche sowie das Bestandsgebäude des örtlichen Musikvereins. Der Änderungsbereich wird im Norden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt, im Süden durch Bestandsbebauung sowie im Osten durch die Kreisstraße "OA3". Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.06.2026 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 27.07.2026 bis 28.08.2026 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Sulzberg unter folgendem Link https://sulzberg.de/buergerservice/bauen-umwelt/bauleitplanung veröffentlicht. Alternativ können Sie die Seite auch über den untenstehenden QR-Code aufrufen.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.06.2026 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 27.07.2026 bis 28.08.2026 im Rathaus der Gemeinde Sulzberg (Rathausplatz 4, 87447 Sulzberg), Zimmer 0.05 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Montag von 15:00 bis 17:00 Uhr sowie am Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.06.2026 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| - | Umweltbericht in der Fassung vom 11.06.2026 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. |
| - | Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen seitens des Regionalen Planungsverbands Allgäu, Kaufbeuren (ohne Anregungen), seitens des Landratsamts Oberallgäu zu Naturschutz (ohne Anregungen), zu Immissionsschutz (ohne Anregungen), zu Bodenschutz (zum Nichtvorliegen von Altlasten, zu vorkommenden Bodenarten, zur bestehenden Grünlandgrundzahl, zu keinen Bedenken bezüglich der Änderung), seitens des Wasserwirtschaftsamts Kempten zu Altlasten und Bodenschutz (zum Nichtvorliegen bekannter Altlasten, zur Definition von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Zuge des Bebauungsplans), zur Wasserversorgung (zum Nichtvorliegen einer Betroffenheit von Wasserschutzgebieten sowie der privaten Trinkwasserversorgung durch die Änderung, zu vorkommenden Grundwasserständen, zum Ausschluss negativer Auswirkungen der Änderung auf den Gewässerhaushalt oder Dritte), zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser (zum Umgang mit anfallendem Schmutzwasser sowie wassergefährdenden Stoffen), zu Niederschlagswasser (zum sachgerechten Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser im Bezug auf Versickerung, die Einleitung in die Niederschlagswasserkanalisation sowie die hierfür notwendigen Genehmigungen, zur Prüfung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit der Regenwasserkanalisation sowie zu weiteren Hinweisen), zu Oberflächengewässern und Überschwemmungsgebieten (zur Nichtbetroffenheit von Oberflächengewässern bzw. rechnerisch ermittelten Überschwemmungsgebieten, zur Überprüfung durch die Kommune auf das Vorkommen kleinerer bzw. verrohrter Gewässer, zum Zulauf kleinerer Bäche aus dem unmittelbar östlich angrenzenden steilen Hanggelände [Ortsteil Ottacker]), zu wild abfließendem Wasser/Sturzfluten (zur Gefahr anfallenden Hangwassers im Bereich des angrenzenden Hanggeländes und zur Überprüfung möglicher Gefahren, zur Lage bedeutender Fließwege bei Starkregen im Bereich des Änderungsgebiets, zu Maßnahmen zum Ausschluss negativer Auswirkungen durch Hangwasser). |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (petra.kortmann@sulzberg.de cc. selina.loescher@sieberconsult.eu.), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Teilweise formuliert für BY, bei Bedarf auf BW unformulieren:Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.