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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 5. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbepark Sulzberg" an der Autobahn BAB 980

Der Marktgemeinderat des Marktes Sulzberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2022 den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 5. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbepark Sulzberg" an der Autobahn BAB 980 mit Begründung in der Fassung vom 02.06.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im Norden des Marktgemeindegebietes im Osten des bestehenden Gewerbeparks. Direkt nördlich am Gewerbepark verläuft die Autobahn BAB 980 im Bereich der Anschlussstelle "Durach". Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.06.2022 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 26.08.2022 bis 26.09.2022 im Rathaus des Marktes Sulzberg (Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg), Zimmer 0.05 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Montag von 15:00 bis 17:00 Uhr und Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 02.06.2022 und den nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

https://sulzberg.de/326-0-Bauleitplanung.html https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

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Umweltbericht in der Fassung vom 02.06.2022 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

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Schriftlich eingegangene Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs.1 BauGB im Februar und März 2022 mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben (zum Flächensparen), des Regionalen Planungsverbandes Allgäu (zum Flächensparen), des Landratsamtes Oberallgäu (zu Höhenentwicklung, Eingrünung, Flächensparen, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Immissionen von bestehendem Gewerbe und der Autobahn und Kreisstraße sowie Emissionen des geplanten Gewerbegebietes und deren Kontingentierung), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu), Abteilung Forst (zum angrenzenden Wald und Abstandsflächen) und Abteilung Landwirtschaft (zum Verlust landwirtschaftlicher Ertragsstandorte und landwirtschaftlichen Emissionen), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten und Bodenschutz, Vorsorgender Bodenschutz, Wasserversorgung, Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, Oberflächengewässer/Überschwemmungsgebiet und wild abfließendem Wasser), des Bayerischen Bauernverbandes (zur Bewirtschaftung angrenzender Flächen, landwirtschaftlichen Emissionen und Verlust landwirtschaftlicher Ertragsstandorte und Böden als Kohlenstoffspeicher)

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Baugrunduntersuchung der ICP Ingenieurgesellschaft zur "Erweiterung Gewerbepark Sulzberg auf Grundstück Fl.-Nr.2115/23" vom 01.12.2021 (zu den Themen Geologische Schichtenfolge, Grundwasserverhältnisse, Sickerfähigkeit, Homogenbereiche, Bodenkennwerte und Bautechnische Beurteilung (inkl. Chemische Analytik des Bodenmaterials und Gründungshinweise für Hochbauten))

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4 a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Sulzberg, den 18.08.2022
Peter Jörg
2. Bürgermeister