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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Folgende Regeln helfen Schulwegunfälle zu vermeiden 

Vertrauen Sie nicht auf richtiges Verkehrsverhalten der Kinder!

Nehmen Sie den Fuß vom Gaspedal, wo immer Kinder auftauchen! Denken Sie besonders in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen daran!

Wenn Sie abbiegen, müssen Sie auf Fußgänger, also auch auf Kinder achten!

Nötigenfalls müssen Sie anhalten. Dies gilt auch, wo Ampeln den Verkehr regeln.

Fahren Sie nie schneller als zulässig. Vor der Schule und dem Kindergarten gilt Tempo 30, damit Sie anhalten können, wenn Kinder Fehler machen.

Achten Sie auf die Schulkinder!

Demnächst beginnt die Schule wieder, deshalb unsere Bitten:

  1. Achten Sie vor allem auf unsere Erstklässler!
    Die Aufregung der ersten Schultage lässt sie manchmal auf der Straße unaufmerksam sein. Seien Sie bitte umso aufmerksamer.
  2. Achten Sie auch auf Schulbusse und Schulbushaltestellen!
  3. Lassen Sie Ihr Kind nicht in die Schule radeln, bevor es die Fahrradprüfung bestanden hat!
  4. Seien Sie selbst Vorbild im Straßenverkehr:
    Gehen Sie nicht über die Straße, wenn die Ampel rot zeigt.
  5. Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder dort abholen, fahren Sie nicht in den Eingangs- oder Busbereich.

Hinweis an die Fahrradfahrer!

Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen zum Radfahren den Gehweg benutzen. Sie müssen aber auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Beim Überqueren der Fahrbahn müssen sie absteigen. Andere Radler, auch mitradelnde Eltern, müssen die Fahrbahn benutzen oder absteigen. Außerdem sind auf Einmündungen und Grundstückseinfahrten zu achten!

Bitte nur langsam auf den Gehwegen fahren.

Evtl. als Schulweg nicht die viel befahrene Kemptener Straße, sondern den Birkenweg benutzen.

Vielen Dank!