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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Papierführerscheine mussten bereits alle getauscht werden und für unbefristete EU-Kartenführerscheine gelten folgende Umtauschfristen; gestaffelt nach Ausstellungsdatum:

Ausstellungsjahr des Führerscheins

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.1.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Der Führerschein kann beim Landratsamt Oberallgäu oder auch über die Gemeindeverwaltung umgetauscht werden.

Mitzubringen sind:

1 biometrisches Passbild

Führerschein

Personalausweis

Gebühr (5,); die restliche Gebühr wird vom Landratsamt erhoben

Auch die Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis kann über die Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Hier wird zusätzlich der Nachweis über die ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten oder Zeugnis benötigt; ggf. auch Nachweise Module