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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Landtags-/Bezirkswahl am 08.10.2023 noch bis Freitag, 06.10.2023, 15.00 Uhr möglich!

Wer am Wahltag während der Öffnungszeit sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, bei der Gemeindeverwaltung einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Hierzu bitte die Rückseite des zugesandten Wahlbenachrichtigungsbriefes ausfüllen, unterschreiben und die Unterlagen persönlich bei der Gemeine abholen oder diese sich zusenden lassen. Beauftragen Sie zur Abholung der Unterlagen eine andere Person, beachten Sie bitte, dass Sie auch die Vollmacht zur Abholung auf der Rückseite des Briefes unterschreiben.

Die Beantragung ist noch bis Freitag, 06.10.2023, 15.00 Uhr möglich.