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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, Art. 18 des Bayer. Kommunalabgabengesetzes i. V. m. §16 des Gewerbesteuergesetzes und §25 des Grundsteuergesetzes erlässt der Markt Sulzberg folgende Satzung:

§ 1 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  —  300 v.H.

b.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  300 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  320 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Sulzberg den 26.09.2024
Gerhard Frey 1. Bürgermeister