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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.09.2022

Errichtung eines Geh- und Radweges in Ottacker-Kenels

Im Bereich zwischen Ottacker und dem Weiler Kenels soll entlang der Kreisstraße OA3 ein Geh- und Radweg gebaut werden. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oberallgäu kann nun ein langjähriger Wunsch von Ottacker Bürgern verwirklicht werden.

Im Bereich der Bushaltestelle soll der Gehweg verbreitert werden, der Radweg schließt dann am Parkplatz des Musikheims an und endet momentan an der Gemeindeverbindungsstraße Ottacker-Zipfwang. Ein zukünftiger weiterer Ausbau ist gewünscht, kann aber zurzeit noch nicht umgesetzt werden.

Mittlerweile hat der Landkreis die Detailplanung begonnen und bereits den Förderantrag gestellt. Er übernimmt die Planung und später auch die Durchführung der Baumaßnahme. Hierzu wurde eine Kostenübernahmeerklärung mit dem Markt Sulzberg geschlossen.

Nach der aktuellen Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 359.000 €.

Die Kosten für den Bereich Ausbau des Gehwegs im Bereich der Bushaltestelle sind vollständig vom Markt Sulzberg zu tragen. Die geschätzten Restkosten belaufen sich auf ca. 10.000 € (bei Förderung 60 %) bzw. ca. 7.500 € (bei Förderung 70 %). Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regierung im Antragsverfahren.

Die Kosten für den Geh- und Radweg entlang der OA3 werden hälftig zwischen Landkreis und Markt Sulzberg aufgeteilt. Die geschätzten Restkosten für den Markt Sulzberg betragen 82.400 € (bei Förderung 60 %) bzw. 68.300 € (bei Förderung 70 %).

Die Baumaßnahme soll im Jahr 2023 umgesetzt werden.

Nach eingehender Diskussion stimmte der Marktgemeinderat der Planung des Landkreises Oberallgäu für den Geh- und Radweg Ottacker-Kenels zu.

Nachbarschaftshilfe

- Beschlussfassung über Förderantrag

Nach einem ausführlichen Sachvortrag von weiterem Stellvertreter und Seniorenbeauftragtem Manfred Herb hat der Marktgemeinderat beschlossen, für die Gründung einer Nachbarschaftshilfe einen Förderantrag beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales zu stellen.