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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vergiftungsfälle wegen ausgelegten Giftköder

Im Gemeindegebiet kam es jüngst zu Vergiftungsfällen von Katzen durch wahllos ausgelegte Giftköder.

Das Auslegen von Gift ist nur einem speziell geschulten Personenkreis in dafür ausgelegten Köderboxen gestattet, um Kinder, Haus- und Wildtiere zu schützen. Der nicht sachgemäße Umgang mit Giftködern stellt in mehrfacher Hinsicht eine Ordnungswidrigkeit oder je nach Sachverhalt eine Straftat dar und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Achten Sie daher auf ihre Tiere und Kinder. Melden Sie verdächtige Beobachtungen umgehend an die zuständige Polizei oder das Ordnungsamt.