Im Gemeindegebiet kam es jüngst zu Vergiftungsfällen von Katzen durch wahllos ausgelegte Giftköder.
Das Auslegen von Gift ist nur einem speziell geschulten Personenkreis in dafür ausgelegten Köderboxen gestattet, um Kinder, Haus- und Wildtiere zu schützen. Der nicht sachgemäße Umgang mit Giftködern stellt in mehrfacher Hinsicht eine Ordnungswidrigkeit oder je nach Sachverhalt eine Straftat dar und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Achten Sie daher auf ihre Tiere und Kinder. Melden Sie verdächtige Beobachtungen umgehend an die zuständige Polizei oder das Ordnungsamt.