An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten.
Als „stille Tage“ sind folgende Tage im November festgelegt:
Allerheiligen, 01.11.;
Volkstrauertag 19.11.;
Buß-und Bettag, 22.11. und Totensonntag, 26.11.