An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten.
Als „stille Tage“ sind folgende Tage im November festgelegt:
Allerheiligen, 01.11.; Volkstrauertag 17.11.; Buß-und Bettag, 20.11. und Totensonntag, 24.11.)