Für folgende Bauanträge wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
| 1. | Bauantrag - Alpenblickstr. 14, Fl.Nr. 284/15 Gemarkung Moosbach - Anbau eines Wintergartens, Nutzungsänderung zum Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten |
| 2. | Bauantrag - Haneberg 7, Fl.Nr. 467/0 Gem. Sulzberg - TEKTUR, Einbau einer weiteren Wohnung in das Dachgeschoss |
| 3. | Bauantrag - Dorfstraße 21, Fl.Nr. 3 Gemarkung Moosbach - Umbau EG und Anbau West für Wohnung 1, sowie Nutzungsänderung EG von Ferienwohnung zu Wohnung |
| 4. | Bauantrag - Eizisried 13a, Fl.Nr. 2222/2 Gemarkung Sulzberg - TEKTUR Änderung Breite Gewerbehalle |
| 5. | Übernahme von Planungskosten bei beantragten Bauleitverfahren |
Die Komplexität der Bebauungspläne und die Anforderungen hinsichtlich rechtlicher Begründung, Erstellung eines Umweltberichts aber auch bei der Abwägung und rechtlichen Bewertung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange oder Bürgern hat stark zugenommen. Aufgrund des enormen Zeitaufwandes können von der Verwaltung Bauleitpläne künftig nicht mehr selbst aufgestellt werden. Deshalb soll ein qualifiziertes Planungsbüro damit beauftragt werden.
Da dies eine Grundsatzfrage darstellt, soll darüber in einer der nächsten Sitzungen im Marktgemeinderat entschieden werden.