Schulsozialarbeit an der Grundschulse Sulzberg
- Vorstellung von Frau König
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Erster Bürgermeister Frey Frau Simone König, die seit Mai 2022 Schulsozialarbeiterin an der Grundschule Sulzberg ist. In ihrem Vortrag ging sie auf den allgemeinen Teil der Schulsozialarbeit ein, um den Praxisbezug zur Grundschule Sulzberg herzustellen. Die Präsentation beinhaltete die Themen:
- Warum Schulsozialarbeit an der Grundschule?
- Finanzielle Rahmenbedingungen
- Rechtlicher Rahmen der Schulsozialarbeit
- Aufgaben / Instrumente der Schulsozialarbeit
- Ziele der Schulsozialarbeit
- Fazit / Grundlagen / Hintergründe der Schulsozialarbeit
- Auszug „Öffentlichkeitsarbeit“ zum Angebot in der Grundschule Sulzberg
- Wie läuft die Arbeit in der Schule konkret ab?
- Arbeits-/ Präsenzzeiten & Kontaktdaten für Grundschule Sulzberg
Die Stunden für die Betreuung der Kinder werden meist in den Unterricht integriert oder in den Pausen abgehalten. Frau König ist teils (ca. 15 Wochenstunden) in Sulzberg, teils in Wertach tätig. Aufgrund von Corona ist der Betreuungsbedarf gestiegen.
Abschließend bedankte sich Erster Bürgermeister Frey für die umfassende Vorstellung der Schulsozialarbeit und ist Frau König dankbar, dass sie für die Kinder der Schule Sulzberg da ist.
12. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich der 5. Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbepark Sulzberg“ an der Autobahn BAB 980 Sulzberg
- Abwägungsbeschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Sulzberg macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 02.06.2022 zu eigen.
Für die in der Marktgemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsverfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Marktgemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägung sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Marktgemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 28.09.2022.
Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Änderungen des Textes und des Planes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
Die Abwägung wurde mehrheitlich beschlossen.
- Feststellungsbeschluss:
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 5. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Sulzberg“ an der Autobahn BAB 980 in der in der Fassung vom 28.09.2022 wird festgestellt und mehrheitlich beschlossen.
Bebauungsplan 5. Erweiterung Gewerbepark Sulzberg
- Abwägungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 28.07.2022 zu eigen.
Für die in der Marktgemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsverfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Marktgemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch.
Der Marktgemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 28.09.2022.
Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen des Textes und des Planes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen.
Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
Die Abwägung wurde mehrheitlich beschlossen.
- Satzungsbeschluss:
Die 5. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Sulzberg“ an der Autobahn BAB 980 in der Fassung vom 28.09.2022 wurde gemäß dem Satzungstext als Satzung mehrheitlich beschlossen.