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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Umtauschfrist für Inhaber von grauen oder rosa Papierführerscheinen

Die Umtauschfrist für Inhaber von grauen oder rosa Papierführerscheinen ist nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers gestaffelt:

Geburtsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Der Führerschein kann über die Gemeindeverwaltung umgetauscht werden.

Mitzubringen sind:

1 biometrisches Passbild

Führerschein

Personalausweis

Gebühr (5,); die restliche Gebühr wird vom Landratsamt erhoben

Auch die Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis kann über die Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Hier wird zusätzlich der Nachweis über die ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten oder Zeugnis benötigt; ggf. auch Nachweise Module.