Titel Logo
Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ablesung der Wasserzähler für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022Verbrauchsgebührenabrechnung für das Jahr 2022

Selbstablesung der gemeindlichen Wasserzähler

Auch heuer sollen die gemeindlichen Wasserzähler durch den Eigentümer / die Hausverwaltung selbst abgelesen werden.

Zur Durchführung der Selbstablesung bekommen alle Bescheidempfänger (die Eigentümer bzw. die Hausverwaltungen) Ende November 2022 ein Anschreiben mit Ableseformular zugestellt. Dieses soll, nachdem der Zählerstand eingetragen ist, entweder per Post zurückgesandt, in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden, oder direkt bei der Gemeindeverwaltung/Steueramt abgegeben werden.

NEU: Auf dem Ablesebrief befindet sich ein QR-Code. Über diesen besteht die Möglichkeit uns den Zählerstand online mitzuteilen.

Weitere Möglichkeiten zur Mitteilung des Zählerstandes:

auf der Homepage der Gemeinde Sulzberg unter www.sulzberg.de

telefonisch ab 28.11.2022 bei der Gemeinde Sulzberg innerhalb der Öffnungszeiten unter 08376/9201-33; 08376/9201-21 und 08376/9201-20

per Fax unter 08376/9201-40

per Mail unter carolin.erben@sulzberg.de; bettina.thiel@sulzberg.de und christopher.schmitt@sulzberg.de

Falls der Zählerstand bis zum 06.01.2023 nicht mitgeteilt wird, muss damit gerechnet werden, dass der Stand aufgrund des letzten Verbrauches geschätzt wird. Bescheide mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht korrigiert werden.

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bereits im Voraus für die Mitwirkung zur Zählerstanderfassung und bittet um termingerechte Erledigung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung