Der Landkreis Oberallgäu erlässt eine Allgemeinverfügung für die Eigenwasserversorgungsanlagen gemäß §2 2. c) TrinkwV.
Diese war durch die Novelle der Trinkwasserversorgung notwendig und führt im Ergebnis zu einer weiteren geringen Entlastung für die Betreiber.
Die Allgemeinverfügung wurde am 7. November 2023 im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu veröffentlicht.
Sie ist zudem auf der Homepage des Landkreises unter
www.oberallgaeu.org/bekanntmachungen sowie unter
www.oberallgaeu.org/trinkwasser veröffentlicht.