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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung und Entlastung Jahresrechnung 2022

Hierzu trägt die Verwaltung den Rechenschaftsbericht vor. Marktgemeinderat Manfred Herb weist darauf hin, dass im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung keine Beanstandungen ermittelt worden sind und empfiehlt die Feststellung des Rechnungsergebnisses.

Der Marktgemeinderat nimmt von dem Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung Kenntnis. Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt sind gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Rechnung für das Jahr 2022 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.

Dieser schließt im

Verwaltungshaushalt mit

14.150.787,82 €

und im

Vermögenshaushalt mit

8. 644.952,12 €

Die Entlastung für das Jahr 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.