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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Klausentreiben

Wir bitten alle Klausen bei ihrem „Treiben“ die notwendige Umsicht walten zu lassen.

Sachbeschädigungen und grobe Belästigungen von Bürgern müssen ausgeschlossen sein.

Friedhöfe und Kirchen sind würdige Gedenkstätten und dürfen nicht in solche Veranstaltungen einbezogen werden.

Um diesen alten Brauch aufrechterhalten zu können, bitten wir dringend um Beachtung und entsprechende Rücksichtnahme.