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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Marktgemeinderat des Marktes Sulzberg hat am 20.11.2025 die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Feuerwehrhaus Ottacker" beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs.1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung befindet sich im nördlichen Bereich des Ortsteils "Ottacker", südlich des Hauptortes Sulzberg und wird aus dem untenstehenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nr. 9/2 Gemarkung Ottacker (Teilfläche).

Erfordernis der Planung:

Durch die 17.Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und einer leistungsfähigen Gefahrenabwehr im Marktgebiet

Stärkung der örtlichen Infrastruktur durch Errichtung eines modernen Feuerwehrstandortes

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte bauliche Entwicklung der Feuerwehr zur langfristigen Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Anpassung an zukünftige Anforderungen

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. §2a Nr.2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.