Für die KW 50 (Erscheinung 11.12.) muß der Redaktionsschluß auf Freitag, 05.12.2025 10.00 Uhr vorverlegt werden.
In der Woche 51(Erscheinung 18.12.) erscheint das letzte Bürgerblatt im Jahr 2025 in einer Vollausgabe. Durch die postalische Zustellung an alle Haushalte, muss der Annahmeschluss für diese Ausgabe bereits auf Mittwoch, 10.12.2025, 12.00 Uhr vorverlegt werden.
Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint am Donnerstag, 08.01.2026 (Ausgabe 1 / 2 ). Hier muß ebenfalls der Annahmeschluß vorverlegt werden; auf Freitag, 02.01.2026 10.00 Uhr.
In der Weihnachtsausgabe wird ein kompletter Veranstaltungskalender mit den bereits gemeldeten Terminen für 2026 abgedruckt. Teilen Sie uns daher alle ihre bereits bekannten und voraussichtlich geplanten Termine für das Jahr 2026 mit.
Bitte berücksichtigen Sie den vorzeitigen Annahmeschluß für Ihre Veranstaltungen über den Jahreswechsel.
Außerdem möchten wir einige Hinweise zur Veröffentlichung geben:
Grundsätzlich können für die Veranstaltungen 2 x Texte eingereicht werden; bei Versammlungen wird in der 2. Veröffentlichung auf die Tagesordnung nur noch hingewiesen. Plakate, Flyer werden immer nur 1 x veröffentlicht; d.h. 1 x Plakat, 1 x Fließtext.
Nutzen Sie auch weiterhin das Online-Redaktionssystem vom Verlag. Sollten Sie noch nicht registriert sein, einfach ausprobieren unter https://cmsweb.wittich.de.
Ansonsten Beiträge an buergerblatt@sulzberg.de einreichen.
Soll die Veranstaltung zusätzlich im Veranstaltungskalender erscheinen, entweder über gaesteinformation@sulzberg.de oder buergerblatt@sulzberg.de melden.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.