Titel Logo
Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Auch heuer sollen die gemeindlichen Wasserzähler durch den Eigentümer/die Hausverwaltung selbst abgelesen werden.

Zur Durchführung der Selbstablesung bekommen alle Bescheidempfänger (die Eigentümer bzw. die Hausverwaltungen) Ende November/Anfang Dezember 2025 ein Anschreiben mit Ableseformular zugestellt. Dieses soll, nachdem der Zählerstand eingetragen ist, entweder per Post zurückgesandt, in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden, oder direkt bei der Gemeindeverwaltung/Steueramt abgegeben werden.

Auf dem Ablesebrief befindet sich wie letztes Jahr ein QR-Code. Über diesen besteht die Möglichkeit uns den Zählerstand online mitzuteilen.

Weitere Möglichkeiten zur Mitteilung des Zählerstandes:

unter www.buergerservice-portal.de/bayern/sulzberg/bsp_fis_webablesung

telefonisch ab 01.12.2025 bei der Gemeinde Sulzberg innerhalb der Öffnungszeiten unter 08376/9201-33; 08376/9201-21 und 08376/9201-20

per Fax unter 08376/9201-40

per Mail unter carolin.erben@sulzberg.de; bettina.thiel@sulzberg.de und christopher.schmitt@sulzberg.de

Falls der Zählerstand bis zum 31.12.2025 nicht mitgeteilt wird, muss damit gerechnet werden, dass der Stand aufgrund des letzten Verbrauches geschätzt wird. Bescheide mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht korrigiert werden.

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bereits im Voraus für die Mitwirkung zur Zählerstanderfassung und bittet um termingerechte Erledigung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung