Titel Logo
Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 24.11.2022

Beteiligung an der Mitfahrplattform fahrmob.eco

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Frey Frau Schmidberger von der Regionalentwicklung Oberallgäu., die die Hintergründe und Funktionsweise der Mitfahrplattform „fahrmob“ erläuterte.

Die Mitfahrplattform „fahrmob“ vermittelt Angebot und Nachfrage von Fahrten für Privatpersonen. Sie funktioniert für einmalige und regelmäßige Fahrten. Zugang zur Plattform erhält man über eine Webseite oder eine App. Die Nutzung der Plattform ist für die Nutzer kostenlos.

Die Verkehrsplattform ist ein ökologisches, vor allem aber auch ein soziales Projekt. Die Kosten für Mitfahrer betragen 1 EUR je angefangene 10 Kilometer. Der Plattformbetreiber erhält keine Einnahmen aus den Fahrten. Die eingenommenen Fahrtkosten können am Ende des Jahres freiwillig einem Verein gespendet werden.

Registrieren bei „fahrmob“ kann sich jede Person ab 18 Jahren. Für Mitfahrer gilt eine Altersgrenze von 16 Jahren. Hier müssen sich die Eltern registrieren und die Fahrten buchen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für die Gemeinde Sulzberg voraussichtlich 659,21 € brutto.

Marktgemeinderat Hackl hat sich bereit erklärt, als „Zukunftshelfer“, der als Schnittstelle dient, zu fungieren. In den Vereinen werden zusätzlich Verkehrsbotschafter bestimmt, die ebenfalls werben, organisieren und die Fahrer verifizieren.

Aktuell beteiligen sich 19 Kommunen aus dem Landkreis Oberallgäu, die Stadt Kempten, die Gemeinde Ottobeuren und die Stadt Memmingen an dem Projekt. Die App verzeichnet bereits ca. 800 Nutzer und 96 registrierte Vereine. Ziel ist es, alle Kommunen des Landkreises einzubinden und das Projekt langfristig zu betreiben.

Nach längerer Diskussion und Beantwortung vieler Fragen stimmte der Marktgemeinderat der Beteiligung an der Mitfahrplattform fahrmob zu und beschloss die Bereitstellung der einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 1.000 Euro und der jährlichen Projektumlage.

Übernahme von Planungskosten bei beantragten Bauleitverfahren

Die Verwaltung erreichen immer wieder Anfragen zur Aufstellung von Bauleitplänen, z.B. die Aufstellung von Außenbereichssatzungen, die meist nur einem Bauvorhaben dienen.

Die Planungskosten für eine solche Außenbereichssatzung betragen etwa 10.000 bis 11.500 Euro. Dazu kommen diverse Leistungen der Gemeinde in den Auslegungsverfahren und in der Zuarbeit für das Planungsbüro.

Bereits in der Vergangenheit wurde angesprochen, dass es der Verwaltung zukünftig nicht mehr möglich ist, die Bauleitpläne selbst aufzustellen und dass hierfür ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragt werden muss.

Der Gemeinderat hat jetzt einstimmig beschlossen, bei beantragten Bauleitverfahren zukünftig ein qualifiziertes Planungsbüro einzuschalten. Damit ist es der Verwaltung nun möglich, mit einem Interessenten einer solchen Planung eine Kostenübernahmevereinbarung für die Planungskosten zu treffen. Zudem soll künftig für die gemeindlichen Leistungen eine Gebühr von 25 Prozent der Planungskosten anfallen.

Bürgermeister Frey bezeichnete dies als verträgliche Lösung, da die Interessenten im Normalfall schon Eigentümer des Grundstücks sind und sie deswegen keine Grunderwerbskosten zu tragen haben. Die Planungskosten sollten nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden.

Entwicklung eines Standortkonzeptes für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen

Bürgermeister Frey teilte mit, dass derzeit eine hohe Nachfrage privater Investoren zum Bau von PV-Freiflächenanlagen besteht. Auch den Markt Sulzberg erreichen vermehrt solche Anfragen. Zum Thema erneuerbare Energien hat es bereits einige Gespräche im Landkreis gegeben. Auch die Gemeinde Sulzberg ist an diesen Gesprächen beteiligt. Es ist geplant, im ersten Quartal 2023 Fachleute mit ins Gremium zu holen, die aufklären, welches Potential in Sulzberg steckt und welche Energieform geeignet ist.

Das verkündete Ziel im Landkreis Oberallgäu sind 50 Windkrafträder, mehr als 100 ha PV-Freiflächenanlagen sowie eine Verdopplung der aktuell bestehenden Dachanlagen. Wenn die Windkraft nicht umgesetzt werden kann sind entsprechend mehr PV-Anlagen nötig. Der Landkreis Oberallgäu erstellt gerade die Abhandlung „Energienutzungsplan Oberallgäu“.

Für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage müssen die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein

Da solche Anlagen in der Regel im Außenbereich errichtet werden, ist durch die Gemeinde ein entsprechender Bebauungsplan aufzustellen und der Flächennutzungsplan zu ändern.

Zur Regulierung der Zulässigkeit von Anlagen im Gemeindegebiet kann ein eigenes Standortkonzept erarbeitet werden. Die Gemeinde kann aufgrund ihrer Planungshoheit bestimmen, in welchen Bereichen sie solche Anlagen zulassen möchte und wo nicht. Ein Standortkonzept bietet Rechtssicherheit bei der Beurteilung von Anträgen, bedingt in der Konsequenz aber auch eine Selbstbindung an das eigene Konzept.

Die Nachfrage bei einem Planungsbüro, welches bereits mehrere Standortkonzepte in umliegenden Gemeinden erstellt hat, ergab, dass mit Kosten von brutto ca. 12.000 - 15.000 € zu rechnen ist.

Nach eingehender Diskussion hat der Marktgemeinderat beschlossen, den weiteren Ausbau von Freiflächen-PV-Anlagen im Gemeindegebiet zu unterstützen. Hierzu soll ein PV-Freiflächenkonzept durch ein Planungsbüro erstellt werden und von der Verwaltung ein entsprechendes Angebot eingeholt werden.

Vergabe der Farbe für das Sonnensegel am Wasserspiel

Bürgermeister Frey teilte mit, dass beim Bemusterungstermin mit der Teilnehmergemeinschaft Sulzberg II fünf Farben zur Auswahl standen. Nach Abgleich der Farbmuster mit den umliegenden Fassaden (Gasthof Hirsch, Bürgerzentrum und Multifunktionsgebäude) kam die TG Sulzberg II zum Ergebnis, dass die Farbe Rot am geeignetsten erscheint. Nach Ansicht eines Musters des ausgewählten Stoffes durch den Gemeinderat schloss sich dieser der Empfehlung der TG Sulzberg II an.