Die Umtauschfrist für Inhaber von grauen oder rosa Papierführerscheinen ist nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers gestaffelt:
| Geburtsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muß |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
Der Führerschein kann über die Gemeindeverwaltung umgetauscht werden.
Mitzubringen sind:
1 biometrisches Passbild
Führerschein
Personalausweis
Gebühr (5,-); die restliche Gebühr wird vom Landratsamt erhoben.
Nach Fertigstellung kann der Führerschein direkt an die Person zugesandt werden. (zusätzl. Gebühr 5,10)
Auch die Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis kann über die Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Hier wird zusätzlich der Nachweis über die ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten oder Zeugnis benötigt; ggf. auch Nachweise Module
Da die Bearbeitungszeit etwas länger dauert, denken Sie an die rechtzeitige Antragstellung.