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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Umtauschfrist für Führerscheine, auch unbefristete EU-Kartenführerscheine

Papierführerscheine mussten bereits alle getauscht werden und für unbefristete EU-Kartenführerscheine gelten folgende Umtauschfristen; gestaffelt nach Ausstellungsdatum:

Der Führerschein kann beim Landratsamt Oberallgäu oder auch über die Gemeindeverwaltung umgetauscht werden.

Mitzubringen sind:

1 biometrisches Passbild

Führerschein

Personalausweis

Gebühr (5,); die restliche Gebühr wird vom Landratsamt erhoben

Auch die Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis kann über die Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Hier wird zusätzlich der Nachweis über die ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten oder Zeugnis benötigt; ggf. auch Nachweise Module