Am Samstag/Sonntag, 25.2./26.2.23 brennen wieder die traditionellen Funkenfeuer, um dem Winter den „Garaus“ zu machen.
Bitte denken Sie daran, die Funkenfeuer bis spätestens Freitag, 17.02.2023 bei der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) anzumelden.
Wenn alkoholische Getränke ausgegeben werden, ist mit der Anmeldung der Funkenfeuer auch die Beantragung des vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 GastG erforderlich.
Damit die Funkenfeuer dem heutigen Umweltbewusstsein entsprechen, bitten wir beim Abbrennen folgende Regeln zu beachten:
Für Funkenfeuer wird das Abbrennen von unbehandeltem, trockenem Holz als überkommenes Brauchtum durch die Behörden geduldet.
Altreifen, Matratzen, Kunststoffe, beschichtete und imprägnierte Hölzer, Sperrmüll und Altöl dürfen auf keinen Fall verbrannt werden.
Zum Entzünden des Funkens darf kein Benzin (Verpuffungsgefahr, Verletzungsgefahr), Heizöl oder Dieselkraftstoff (Grundwasserschutz, Brandschutz) verwendet werden.
Als Alternative gewährleisten auch Hobelspäne und Reisig bei überlegtem Einbau eine schnelle Zündung.
Bitte halten Sie unbedingt den nötigen Sicherheitsabstand zu Gebäuden und entzündlichen Gegenständen ein.