Hierzu trägt die Verwaltung den Rechenschaftsbericht vor. Marktgemeinderat Manfred Herb weist darauf hin, dass im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung keine Beanstandungen ermittelt worden sind und empfiehlt die Feststellung des Rechnungsergebnisses.
Der Marktgemeinderat nimmt von dem Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung Kenntnis. Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt sind gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Rechnung für das Jahr 2023 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.
Dieser schließt im
Verwaltungshaushalt mit — 15.453.415,47 €
und im
Vermögenshaushalt mit — 10.552.742,90 €
Die Entlastung für das Jahr 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.