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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtige Neuerungen im Passwesen ab 01. Januar 2024

Abschaffung Kinderreisepaß

Zum 01.01.2024 werden die Kinderreisepässe abgeschafft und dürfen daher nur noch bis Jahresende ausgestellt bzw. verlängert werden.

Ab 1. Januar 2024 werden für Kinder jeden Alters Ausweisdokumente wie für Erwachsene ausgestellt. D.h. es muss entweder ein Personalausweis oder wenn es für bestimmte Länder erforderlich ist (meistens außerhalb der EU – Genaueres kann auf der Homepage vom Auswärtigen Amt abgerufen werden) ein Reisepass ausgestellt werden. Beide Ausweisdokumente werden für sechs Jahre ausgestellt. Jedoch wird hingewiesen, dass die Dokumente noch vor Ablauf des ursprünglichen Gültigkeitsendes ihre Gültigkeit verlieren, sobald eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht gegeben ist.

Sollte sich also das Bild, insbesondere von Babys/Kleinkindern stark verändern, so muss noch vor dem angegebenen Gültigkeitsende ein neues Dokument beantragt werden.

Zur Antragstellung wird ein stets aktuelles biometrisches Passbild und die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten benötigt. Wen das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden auch die Fingerabdrücke erfasst. Daher muss das Kind bei der Antragstellung mit dabei sein.

Die Kosten für einen Personalausweis betragen derzeit 22,80 und für den Reisepass 37,50 Euro. Die Bearbeitungsdauer für die Ausweise/Pässe liegt, je nach Dokumentenart bei 3 bis 4 Wochen. Bitte denken Sie daher an die rechtzeitige Beantragung!

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Erhöhung der Reisepassgebühr

Die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit: 10 Jahre), wird zum 01.01.2024 von 60 Euro auf 70 Euro erhöht.

Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Bürgerbüro.