Auch heuer sollen die gemeindlichen Wasserzähler durch den Eigentümer / die Hausverwaltung selbst abgelesen werden.
Zur Durchführung der Selbstablesung bekamen alle Bescheidempfänger (die Eigentümer bzw. die Hausverwaltungen) Anfang Dezember 2023 ein Anschreiben mit Ableseformular zugestellt. Dieses soll, nachdem der Zählerstand eingetragen ist, entweder per Post zurückgesandt, in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden, oder direkt bei der Gemeindeverwaltung/Steueramt abgegeben werden.
Auf dem Ablesebrief befindet sich wie letztes Jahr ein QR-Code. Über diesen besteht die Möglichkeit uns den Zählerstand online mitzuteilen.
Weitere Möglichkeiten zur Mitteilung des Zählerstandes:
Falls der Zählerstand bis zum 03.01.2024 nicht mitgeteilt wird, muss damit gerechnet werden, dass der Stand aufgrund des letzten Verbrauches geschätzt wird. Bescheide mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht korrigiert werden.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bereits im Voraus für die Mitwirkung zur Zählerstanderfassung und bittet um termingerechte Erledigung.