Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes - KAG – erlässt der Markt Sulzberg folgende Satzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Sulzberg vom 13.12.2011 wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
§ 10
Verbrauchsgebühr
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,02 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.