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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Satzung zur Änderung derBeitrags- und Gebührensatzung zurWasserabgabesatzung des Marktes Sulzbergvom 13.12.2011

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes - KAG – erlässt der Markt Sulzberg folgende Satzung:

§ 1

Änderungsbestimmungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Sulzberg vom 13.12.2011 wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

§ 10

Verbrauchsgebühr

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,02 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Sulzberg, den 14.12.2023
gez. Gerhard Frey
1. Bürgermeister