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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Nächste Umtauschfrist für Inhaber von grauen oder rosa Papierführerscheinen endet im Januar 2025

Die Umtauschfrist für Inhaber von grauen oder rosa Papierführerscheinen ist nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers gestaffelt:

Geburtsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

1971 oder später

19.01.2025

Vor 1953

19.01.2033

Für unbefristete EU-Kartenführerscheine gilt das jeweilige Ausstellungsjahr. Nächster Umtauschtermin für alle zwischen 1999 bis 2001 ausgestellten Kartenführerscheine: 19.01.2026

Der Führerschein kann über die Gemeindeverwaltung umgetauscht werden.

Mitzubringen sind:

  • 1 biometrisches Passbild
  • Führerschein
  • Personalausweis

Gebühr (5,-); die restliche Gebühr wird vom Landratsamt erhoben.

Nach Fertigstellung kann der Führerschein direkt an die Person zugesandt werden. (zusätzl. Gebühr 5,10)

Auch die Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis kann über die Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Hier wird zusätzlich der Nachweis über die ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten oder Zeugnis benötigt; ggf. auch Nachweise Module

Da die Bearbeitungszeit etwas länger dauert, denken Sie an die rechtzeitige Antragstellung.