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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Ausschnitt Vorentwurf 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage bei Schlechtenberg“ vom 11.12.2025, unmaßstäblich, genordet

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage bei Schlechtenberg“ nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat des Markts Sulzberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Freiflächenphotovoltaikanlage bei Schlechtenberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern und zu erweitern.

In der Umgebung des bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage bei Schlechtenberg“ (rechtskräftig mit Bekanntmachung vom 25.07.2013) sollen die Möglichkeiten zur Gewinnung von Solarstrom erweitert werden. Außerdem werden kleine Änderungen im Bereich des rechtskräftigen Plans erfolgen, die unteranderem die Darstellungen der Einfriedungen im Übergangsbereich zwischen den bestehenden Anlagen und den neu geplanten Anlagenflächen betreffen.

Der Umfang der Erweiterung beträgt ca. 7,98 ha und liegt im nordöstlichen Gemeindegebiet von Sulzberg im Bereich der Gemeindegrenze Durach zwischen de Sulzberger Ortsteil Schlechtenberg und Bodelsberg.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planvorentwurf vom Ingenieurbüro G+H Ingenieurteam GmbH vom 11.12.2025. Der Geltungsbereich der Erweiterung umfasst die Flurstücke 1574/4, 1574/5 und Teilflächen der Flurstücke 1594, 1595, 1597, 1574, 1576, 1603/1, 2504 und 2503 der Gemarkung Sulzberg. Die Änderung umfasst Teilflächen der Flurstücke 1574, 1576, 2504 und 2503, jeweils Gemarkung Sulzberg und ist folgend dargestellt.

Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren mit zwei Beteiligungsrunden der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung und Erweiterung wird hiermit bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Planvorentwurf wurde am 11.12.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Planvorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage bei Schlechtenberg“ des Ingenieurbüros G+H Ingenieurteam GmbH mit Stand vom 11.12.2025 bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, Begründung mit den Anlagen wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von

Mittwoch, den 07.01.2026

bis einschließlich Montag, den 09.02.2026

im Internet unter https://sulzberg.de/rathaus/gemeindliche-satzungen-verordnungen/bauleitplanung (siehe QR-Code) veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und Anregungen vorbringen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeindeverwaltung Markt Sulzberg (Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg, Zimmer 0.05) während der gewöhnlichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse sr@gh-ingenieurteam.de). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Markt Sulzberg (Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg, Zimmer 0.05) während der gewöhnlichen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls frühzeitig öffentlich ausliegt. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.