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Sulzberger Bürgerblatt
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bundestagswahl am 23.02.2025

Sehr verehrte Bürgerinnen und Bürger!

Am kommenden Sonntag, 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt.

Die Wahllokale haben von 8 - 18 Uhr geöffnet. In den Wahlbenachrichtigungsbriefen, die den Wahlberechtigten übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Sollte der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht angekommen sein oder nicht mehr auffindbar sein, kann auch im zuständigen Wahlraum mit Personalausweis/Reisepass gewählt werden.

Jede wahlberechtigte Person hat 2 Stimmen (Erststimme für eine/n Wahlkreisabgeordneten; Zweitstimme für eine Landesliste, Partei) zu vergeben.

Nutzen Sie ihre demokratischen Rechte und gehen Sie bitte zur Wahl oder wählen Sie per Briefwahl.

Ihr Gerhard Frey
1. Bürgermeister

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wer am Wahltag während der Öffnungszeit sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, bei der Gemeindeverwaltung einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Hierzu bitte die Rückseite des zugesandten Wahlbenachrichtigungsbriefes ausfüllen, unterschreiben und die Unterlagen persönlich bei der Gemeinde abholen oder diese sich zusenden lassen. Beauftragen Sie zur Abholung der Unterlagen eine andere Person, beachten Sie bitte, dass Sie auch die Vollmacht zur Abholung auf der Rückseite der Karte unterschreiben.

Die persönliche Beantragung ist noch möglich an folgenden Tagen:

Donnerstag, 20.02.2025 von 8.00 - 12.00 Uhr und von 16.00 - 18.00 Uhr

Freitag, 21.02.2025 von 8 - 15 Uhr

Nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können die Unterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.