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Gemeindenachrichten Surberg
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus
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Wichtiger Hinweis für alle Hundebesitzer!

Zum 15. Februar eines jeden Jahres wird die Hundesteuer zur Zahlung fällig. Die Steuer beträgt jährlich:

für den ersten Hund..........40,00 Euro

für den zweiten Hund........80,00 Euro

für jeden weiteren Hund....90,00 Euro

für Kampfhunde.................500,00 Euro.

Soweit noch keine Einzugsermächtigung besteht, wird um Einzahlung bzw. Überweisung der Steuer gebeten.

Hunde-Anmeldungspflicht:

Alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde müssen bei der Gemeinde Surberg angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt im Rathaus Surberg, diese erhalten als Nachweis eine Hundemarke, die vom Hund getragen werden muss. Anmeldungsformular auch im Rathaus-Service-Portal auf der Homepage der Gemeinde.

Pflicht zur Hundeaufsicht:

Der Hundehalter muss seinen Hund so halten, dass keine andere Person oder kein anderes Tier gefährdet wird. Im Zweifelsfall ist der Hund im Freien an die Leine zu nehmen. Falls ein streunender Hund vom Jäger beim Hetzen eines Wildtieres gesichtet wird, hat dieser die Möglichkeit des sofortigen Hunde-Abschusses. Lassen Sie deshalb ihren Hund nicht unbeaufsichtigt frei umherlaufen!

Wir empfehlen Ihnen eine Hundeschule zu besuchen; so lernt sich Mensch und Tier am schnellsten kennen und es ist gleich ersichtlich welche Verhaltensweisen Ihr Haustier an den Tag legt.

Beseitigung des Hundekots:

Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit im Abfallrecht dar; deshalb sind die verrichteten Hundekothaufen vom Hundehalter zu beseitigen. Dies gilt vor allem im Wiesenbereich der Landwirte, da die Wiesenmahd sonst durch gefährliche Bakterien verunreinigt ist bzw. das Gras von den Kühen nicht gefressen wird.

Hundekot ist nicht nur für Kühe sondern auch für den Menschen wegen des Infektionsrisikos durch Parasiten gefährlich. Besonders gefährdet sind Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene.

Zur Unterstützung der Hundehalter wurden an vielen Stellen der Gemeinde Hundetoiletten aufgestellt (siehe Plan). Bitte lassen Sie die Hundekotbeutel mit Inhalt nicht am Wegrand oder in der Landschaft liegen! Jeder Verstoß der oben genannten Punkte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; unabhängig davon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen!

An alle künftigen Hundehalter:

Vorsicht beim Kauf von Welpen bzw. sog. Autobahnhundekäufen. Auch auf diversen Internetplattformen werden Hunde als Ware einfach so verkauft. Bitte unterstützen Sie diese Praxis nicht, sondern suchen sich im Tierheim einen Hund aus. Dort warten viele Vierbeiner (auch Rassehunde) auf ein neues Zuhause.

Helfen Sie bitte mit, dass unser Surberg sauber ist und bleibt sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden.