Um zwei Bauanträge ging es in der Sitzung des Surberger Gemeinderats. Der erste Bauantrag betraf den Abbruch einer Außentreppe und die Errichtung einer unterkellerten Garage in Surberg. Das Bauvorhaben sei gemäß Baugesetzbuch genehmigungsfähig, weil es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und die Erschließung gesichert sei, erklärte Bürgermeister Michael Wimmer. Dies sahen die Gemeinderäte ebenfalls so und erteilten auf Vorschlag des Bauausschusses einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Auch beim zweiten Bauantrag hatte das Gremium keine Einwände. Hier ging es um den Abbruch und die Neuerrichtung des Obergeschosses eines Wirtschaftsgebäudes im Tandlmaier. Der Holzstock werde abgerissen und in der Größe des Bestandes ersetzt, sagte der Bürgermeister. Das Bauvorhaben im Außenbereich sei laut Baugesetzbuch zulässig, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb diene und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehme, betonte Wimmer. Öffentlich Belange stünden nicht entgegen und die Erschließung sei gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen wurde daher einstimmig erteilt.