Surberg – Eine Bauvoranfrage über den Neubau einer Wiederkehr mit Schaffung von drei Wohneinheiten im Ortsteil Lehen lag dem Gemeinderat Surberg in seiner jüngsten Sitzung vor. Mit dem Antrag auf Vorbescheid sollte die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens geklärt werden.
Laut Bürgermeister Michael Wimmer handelt es sich dabei gemäß Baugesetzbuch um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Demnach können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange liege nicht vor, stellte Wimmer fest. Das Grundstück sei über das angrenzende Grundstück, das sich im Eigentum des Antragsstellers befinde, an die Gemeindeverbindungsstraße Spiegelsberg-Surbergbichl angeschlossen. Die Abwasserbeseitigung erfolge bisher über die bestehende Landwirtschaft. Der Gemeinderat hatte daher keine Einwände und erteilte einhellig das gemeindliche Einvernehmen.
Mit seinem Bauantrag wollte ein Bauwerber die Zusage für den Anbau eines Eingangsbereichs an ein Wohnhaus in Hufschlag erwirken. Der Bürgermeister sagte dazu, das Vorhaben sei laut Baugesetzbuch zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden solle, in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und die Erschließung gesichert sei. Das Bauvorhaben erfülle diese Voraussetzungen. Für die Grenzbebauung sei eine Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn notwendig. Die unterzeichnete Erklärung liege vor. Da auch die Erschließung gesichert ist, erteilten die Gemeinderäte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Ferner befasste sich das Gremium mit den Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplans „Lauter Süd“ und fasste die entsprechenden Beschlüsse. Während der öffentlichen Auslegung sind laut Bürgermeister von Bürgern keine Stellungnahmen eingegangen. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben das Bauamt der Stadt Traunstein, das Sachgebiet Naturschutz- und Waldrecht des Landratsamts Traunstein, das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein der Gemeinde Surberg mitgeteilt, dass keine Einwände oder Bedenken erhoben werden oder ihre Belange nicht berührt werden.
Da in einem Bereich des Bebauungsplans mit Schienengeräuschimmissionen durch die Bahnlinie zu rechnen ist, stimmte der Gemeinderat der Abwägung des Landratsamts Traunstein, Immissionsschutz zu, zur Überprüfung ob und wie weit der Änderungsbereich von Schienengeräuschimmissionen betroffen ist, ein Gutachten erstellen zu lassen, dessen Ergebnisse in die Änderungsplanung einzuarbeiten sind. Ferner nahm der Gemeinderat die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts Traunstein, der Telekom Technik, der DB Immobilien, der Bayernwerk Netz GmbH, des Eisenbahn Bundesamts, des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Surgruppe und des Staatlichen Bauamts Traunstein zur Kenntnis. Ergänzungen des Bebauungsplans waren jedoch nicht erforderlich.
Im vergangenen Jahr hatte der Gemeinderat die Planung der Schadenbeseitigung der gemeindlichen Brücken an das Ingenieurbüro Haumann und Fuchs in Traunstein vergeben. Nach dem Sanierungskonzept des Ingenieurbüros sollen im kommenden Jahr Sanierungsmaßnahmen an der Brücke über die Sur in Buchmühl für 54 000 Euro und der Brücke über den Degenbach bei Burghartsöd für 18 500 Euro durchgeführt werden. Der Bürgermeister schlug vor, die Maßnahmen noch in diesem Jahr auszuschreiben und die Haushaltsmittel über den Nachtragshaushalt bereit zu stellen. — Bjr