Surberg – Einstimmig erteilte der Gemeinderat Surberg einem Antrag auf Vorbescheid grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen. Der Bauwerber möchte im Ortsteil Rausch das alte Wohnhaus abreißen und ein Wohnhaus mit Garage neu bauen. Mit seinem Antrag wollte er vorab verschiedene Fragen klären.
1. Besteht grundsätzlich planerische Zulässigkeit? Dazu meinte Bürgermeister Michael Wimmer, Vorhaben im Außenbereich könnten im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange würden aus Sicht der Gemeinde nicht beeinträchtigt, meinte er. Die Zufahrt solle über die Privatstraße des Nachbarn erfolgen. Ein Nachweis über ein Geh- und Fahrtrecht lägen noch nicht vor.
2. Darf die Kubatur/Größe des Neubaus vom Bestand abweichen und größer werden? Das bestehende Wohngebäude einschließlich Abstellraum und Hühnerstall hat eine Gesamtfläche von rund 89 Quadratmetern. Das geplante Gebäude soll mit der dazu gehörigen Garage ein Ausmaß von 123 Quadratmetern erhalten. „Aus Sicht der Gemeinde handelt es sich um eine angemessene Erweiterung, sodass dem Bauvorhaben zugestimmt werden kann“, stellte Wimmer fest.
3. Kann sich die Lage des Neubaus aufgrund der jetzigen Planung ändern? Gegen die vorgesehene Lageveränderung würden von Seiten der Gemeinde keine Einwände erhoben, so der Bürgermeister.
Ebenfalls ein Bauvorhaben im Außenbereich betraf die Voranfrage für einen Umbau eines Gebäudes in Holneich. Die Antragsteller beabsichtigt, im ersten Obergeschoss aus mehreren Einzelzimmern eine zusammengehörige Wohneinheit zu errichten. Die Außenfassade soll dabei unverändert bleiben. Auch dieses Bauvorhaben könne zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigten und die Erschließung gesichert sei, so Wimmer. Auch hier sah er keine Beeinträchtigung. Die Erschließung ist nach seinen Worten durch die Lage des Grundstücks an der Gemeindeverbindungsstraße „Gastager Straße“ sowie der öffentlichen Zufahrtsstraße zu dem Anwesen und die Abwasserbeseitigung durch den Anschluss an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal gesichert. Die Gemeinderäte erteilten deshalb einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Ferner befasste sich das Gremium mit zwei Anträgen auf Änderung des Bebauungsplans „Lauter Süd“ am Staufenweg. Der eine Antragsteller beabsichtigt im östlichen Bereich des Grundstücks ein Einfamilienhaus und der andere im nordwestlichen Bereich seines Grundstücks ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten. Beide Bauvorhaben halten jedoch die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. Aus Sicht der Verwaltung könne in beiden Fällen einer Bebauungsplanänderung zur Nachverdichtung grundsätzlich zugestimmt werden, erklärte der Bürgermeister. Ein Entwurf solle von einem Fachbüro erarbeitet und sodann dem Gemeinderat nach Vorberatung im Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Antragsteller hätten der Gemeinde zudem schriftlich zu bestätigen, dass alle mit der Bebauungsplanänderung anfallenden Kosten von ihnen übernommen würden. Der Gemeinderat beschloss ohne Gegenstimme, einer grundsätzlichen Änderung des Bebauungsplans „Lauter Süd“ zur Nachverdichtung zuzustimmen.
Weiterhin fasste der Gemeinderat einstimmig den Grundsatzbeschluss, das Dach des Altbaus der Grundschule Surberg zu sanieren. Die benötigten Haushaltsmittel würden im Haushalt 2023 bereitgestellt, sagte der Bürgermeister. Das Dach am Altbau der Grundschule weist gemäß seinen Ausführungen erhebliche Mängel auf. Die Sanierung werde rund 80 000 Euro kosten. Der Grundsatzbeschluss werde jetzt gefasst, um sofort mit der Ausschreibung zu beginnen. Dann könne wegen der Materialbestellung noch im Februar der Auftrag vergeben werden, sobald der Haushalt 2023 beschlossen sei. Ziel sei es, in den Pfingstferien zu bauen. Bjr