Liebe Bürgerinnen und Bürger,die Gemeinde Surberg führt aktuell eine Hundebestandsaufnahme durch. Diese Maßnahme ist erforderlich geworden, da vermehrt Hundehalter aufgefallen sind, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet haben. Bitte beachten Sie diese Maßnahme vorrangig im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse der vielen Hundehalter/-innen, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben. Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Surberg sind Hunde unverzüglich nach Aufnahme des Tieres in den Haushalt anzumelden. Sollten Sie es als Hundehalter bisher versäumt haben, Ihren bzw. Ihre Hunde anzumelden, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich nachzuholen. Die Anmeldung des/der Hunde/s kann entweder zu den bekannten Öffnungszeiten im Rathaus oder online über das Anmeldeformular unter www.gemeinde-surberg.de erfolgen. Geht die Anmeldung bis zum 31.03.2024 bei der Gemeinde Surberg ein, ergeben sich für Sie keine nachteiligen Folgen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf der obigen Frist, bei nicht ordnungsgemäßer bzw. nicht rechtzeitiger Anmeldung von Hunden ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Weitere Informationen zur Hundesteueranmeldung erhalten Sie in der Steuerstelle unter der Rufnummer 0861/9896823 sowie im Internet unter www.gemeinde-surberg.de. |