die Jahresendbescheide für den Veranlagungszeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2023 wurden Ihnen Mitte Februar zugestellt und sind Mitte März zur Zahlung fällig.
Die neu festgesetzten Abschläge sind zum 30.03., 30.06. und 30.09.2024 zu begleichen.
Gebührenschuldner nach der Beitrags- und Gebührensatzung ist der Grundstückseigentümer.
Den Steuerzahlern, die ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag zur jeweiligen Fälligkeit abgebucht. Barzahler bitten wir, den Steuerbetrag fristgerecht zur Fälligkeit zu überweisen.
Grundlage für die Abrechnung ist der Verbrauch, den uns der Zweckverband der Wasserversorgung der Surgruppe aufgrund der Zählerablesung übermittelt. Der Wasserverbrauch konnte bei über 80 Eigentümern wegen fehlender Kundenangaben nicht ermittelt werden, hier wird der Verbrauch geschätzt. Da die Schätzung vom tatsächlichen Verbrauch erheblich abweichen kann, bitten wir Sie, im eigenen Interesse dafür zu sorgen, dass der Zählerstand rechtzeitig übermittelt wird. Nur dann kann eine korrekte Abrechnung erstellt werden.
Sollten Sie Rückfragen haben, steht Ihnen Ihr Steueramt, Frau Rieder-Schweikl, Tel. 0861/9896823 oder per E-Mail: m.rieder-schweikl@gemeinde-surberg.de gerne zur Verfügung.