Titel Logo
Gemeindenachrichten Surberg
Ausgabe 2/2025
Aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Gemeinderat

Gemeinderat Surberg befasste sich erneut mit dessen Neuaufstellung

Surberg – Hinsichtlich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beschloss der Gemeinderat Surberg in seiner jüngsten Sitzung einstimmig, die Wohnbaufläche „Am Waldweg“ in den Flächennutzungsplan wieder aufzunehmen. Die Darstellung erfolgt demnach entsprechend der geänderten Planung, um Einschränkungen für den nahegelegen Landwirt in jedem Fall zu vermeiden.

In seiner November-Sitzung hatte sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung befasst. Bei der Abwägung wurde die Wohnbaufläche „Am Waldweg“ aufgrund der befürchteten, eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten für einen nahegelegenen Landwirt durch die heranrückende Wohnbebauung gestrichen. „Der Antragsteller hat die in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken berücksichtigt und die Fläche und Bebauung an die bereits bestehende Wohnbebauung angepasst“, sagte Bürgermeister Michael Wimmer. Mit der geänderten Planung beantrage der Landwirt nun erneut die Darstellung im Flächennutzungsplan. Die Gemeindeverwaltung habe die Planung dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein vorgelegt. Das Amt habe mitgeteilt, dass nach erster Einschätzung dem Vorhaben und damit der Darstellung im Flächennutzungsplan zugestimmt werde.

Andreas Eckart (CSU-Kommunale Wählervereinigung) meinte, es spreche nichts dagegen, weil der notwendige Abstand vorhanden sei. Zweiter Bürgermeister Jakob Steiner (Freie Wähler) erklärte, man sollte in Zukunft besser auf Bestandsbetriebe und Bestandsschutz schauen und die Dinge im Vorfeld mit Fingerspitzengefühl angehen. Worauf Bürgermeister Wimmer meinte, für diese Fälle gebe es ja die frühzeitige Beteiligung der Bürger.

Wimmer berichtete weiter, dass in der Informationsveranstaltung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Surberger Landwirte die Darstellung der landwirtschaftlichen Zielsetzung im Flächennutzungsplan mit „Kacheln“, zum Beispiel für Moore, Zukunftswald oder Streuobstwiesen, bei den Flächeneigentümern Unmut erzeugt habe. „Dabei ging es nicht um die grundsätzliche Zielsetzung der Gemeinde, sondern um die zeichnerische Darstellung und insbesondere die Verortung auf Privatflächen, die Bedenken bei den Landwirten hervorgerufen haben“, betonte der Bürgermeister. Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, dass die zeichnerische Darstellung und Verortung der Zielsetzung durch „Kacheln“ aus dem Flächennutzungsplan entfernt werden. Die Zielsetzung der Gemeinde erfolgt jetzt in einer Themenkarte, auf die dann in der Begründung hingewiesen wird.

Weiterhin nahm das Gremium den Antrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Austragshauses zu normalen Wohnzwecken in Kohlbichl zur Kenntnis und erteilte ohne Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen. „Nachdem das Gebäude durch eine auflösende Bedingung in der Baugenehmigung von 1977 ausschließlich als landwirtschaftliches Austragshaus für die Hofstelle in Kohlbichl genutzt werden darf, ist eine Nutzungsänderung in eine nicht landwirtschaftliches Wohngebäude erforderlich“, machte der Bürgermeister deutlich und ergänzte, dass sich am Wohnhaus nichts ändere. Die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit für die Nutzungsänderung des ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes seien gemäß Baugesetzbuch erfüllt, da die Erschließung durch die Lage des Grundstücks gesichert sei und die Abwasserbeseitigung über die bestehende Kleinkläranlage erfolge.

Schließlich beschloss der Gemeinderat den Erlass der „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Surberg (Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung) zum 1. September. Dazu führte Wimmer aus, dass sich die Förderrichtlinien für die Mittagsbetreuung geändert hätten. „Bisher konnten nur Kinder bei der Förderung berücksichtigt werden, die die Gruppe entweder mindestens drei Tage in der Woche die Mittagsbetreuung bis 14 Uhr oder an mindestens zwei Tagen in der Woche bis 16 Uhr besucht haben“, so der Bürgermeister. Durch die Änderung könnten jetzt alle Kinder, die die Mittagsbetreuung an mindestens einem Tag pro Woche besuchen, bei der Förderung berücksichtigt werden. Damit sei nun auch eine Ein- beziehungsweise Zwei-Tage-Buchung für die Mittagsbetreuung möglich.

Wimmer gab bekannt, dass in der Gemeinde Surberg zurzeit 21 Asylanten untergebracht seien. Da die Gemeinde eigentlich verpflichtet sei, 76 Asylanten unterzubringen, bestehe eine Unterdeckung von 55 Personen. Das Gemeindeoberhaupt rief daher die Gemeindebürger dazu auf, der Gemeinde leeren Wohnraum in Wohnungen oder Gehöften zur Verfügung zu stellen. Die Integration der vorhandenen Asylanten laufe sehr gut. Sie seien gut in der Gemeinschaft, den Vereinen und der Schule integriert.

Außerdem gab er bekannt, dass die Gemeinde die Firma BAS Vertriebs-GmbH in Planegg mit der Lieferung eines hydraulischen Rettungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr Surberg beauftragt habe. Die Kosten beliefen sich auf rund 43.000 Euro.

Den Auftrag für die Ausführung der Dachdeckerarbeiten zur Erweiterung der Grundschule Surberg erhielt die Firma Wimmer Holzbau aus Fridolfing zum Angebotspreis von etwa 52.000 Euro.

Bjr