Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes haben Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Wer bereits einer entsprechenden Übermittlungssperre widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zum schriftlichen Widerruf gespeichert.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliche Vorsprache oder schriftlich bei uns beantragen.
Gemeinde Surberg, Einwohnermeldeamt, Zimmer 2, Burgstraße 2, 83362 Surberg
Telefon 0861/98968-0, FAX 0861/98968-22
ewo@gemeinde-surberg.de
| Montag | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
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